Die regelmäßige Überwachung und Wartung der Ladebordwand ist laut Gesetz für den Arbeitsschutz (ArbSchG) vorgeschrieben. Schließlich sind Arbeitgeber verantwortlich für die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer. Mindestens ein Mal pro Jahr soll Ihre Ladebordwand geprüft werden.